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Allgemeine Geschäftsbedingungen | Verkaufs- & Lieferbedingungen


 
1. Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Grundlage der Preiserstellung und Auftragsausführung durch die Walter Wille GmbH (im Folgenden WW genannt). Der Käufer anerkennt die Verkaufs-und Lieferbedingungen unwiderruflich. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von WW.

2. Ein Angebot von WW an den Käufer ist, soweit nicht anders vereinbart, freibleibend. Aufträge und mündliche Vereinbarungen werden für WW erst durch ihre schriftliche Auftragsbestätigung bindend.

3. Lieferung: Lieferungen erfolgen an die Lieferadresse des Käufers in Österreich, bis hinter die erste verschließbare Türe ebenerdig. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Teillieferungen werden jeweils bei Lieferung der Ware in Rechnung gestellt. Eine Lieferfrist beginnt erst, wenn alle für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Unterlagen bei WW in geeigneter Form vorliegen. Bei nachträglicher Auftragsänderung verlängert sich die ursprünglich zugesagte Lieferfrist entsprechend. Im Falle höherer Gewalt und von WW nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung (z.B. Naturkatastrophen, Maßnahmen der öffentlichen Hand, Materialverknappung, Betriebsstörungen, Verkehrsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsunterbrechungen usw.) steht WW ein Wahlrecht zu, entweder die Lieferfrist entsprechend zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Dem Käufer stehen in diesem Fall keine wie immer gearteten Ersatzansprüche zu. Die Geltendmachung jedweder Ansprüche des Käufers setzt für Aufträge mit Produktionsstätte in Europa eine Nachfristsetzung von mindestens 6 Wochen für solche mit Produktionsstätte außerhalb Europas von mindestens 12 Wochen, in schriftlicher Form, voraus.

4. Druckunterlagen, Druckfreigabe: Der Käufer haftet für die Richtigkeit von ihm zur Verfügung gestellten Druckunterlagen und/oder -Informationen. WW übernimmt keine Haftung im Falle einer Veränderung oder Beschädigung vom Käufer beigestellter Druckunterlagen. Diese werden nur über gesonderte Aufforderung auf Kosten des Käufers zurückgestellt. WW trifft keine Haftung für das Druckergebnis, bei Verwendung von fremden Druckunterlagen wie z.B. Filme und/oder Klischees des Käufers. Druckmängel sind im Falle der Beistellung der Druckunterlagen durch den Käufer im Zweifel auf deren Mangelhaftigkeit zurückzuführen; der Gegenbeweis obliegt dem Käufer.

Alle in Druckunterlagen enthaltenen Grafiken sind als vektorisierte Dateien zu übermitteln. Bilddaten sind 1/1 in Originalgröße mit einer Auflösung von 300dpi zu liefern. Für Vierfarbproduktionen im Offsetdruck sind die Bilddaten im Vierfärber in 300 dpi und 1/1 aufzulösen und in den richtigen Rastern aufzubauen. Für Schmuckfarbenproduktionen sind die Bilddaten in Originalgröße 1/1 und in Pantone zu definieren. Der Käufer akzeptiert, dass Verläufe meist nur im Offset und im Vierfärber zu realisieren sind. Die Abriebfestigkeit der Druckfarben kann von WW nicht garantiert werden, sodass keine Haftung für Farbabrieb und dessen Folgeschäden besteht. Drucke auf unterschiedlichen Materialien ergeben zwangsläufig verschiedene optische Farb- und Oberflächenwirkungen. Passerschwankungen im Flexo und Siebdruck können nicht ausgeschlossen werden.

Der Käufer garantiert die Einhaltung urheberrechtlicher Bestimmungen im Zusammenhang der von ihm beigestellten Unterlagen und hält WW diesbezüglich schad- und klaglos. Von WW angefertigte Druckunterlagen, Entwürfe oder Muster, bleiben auch bei Kostenersatz durch den Käufer im Eigentum von WW; ein Herausgabeanspruch steht dem Käufer nicht zu.

Der Käufer ist verpflichtet, bei sonstigem Verlust diesbezüglicher Ansprüche, den von WW übersendeten Bürstenabzug auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Änderungen, Ergänzungen, sowie die Druckfreigabe unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Sofern vom Käufer beigestellte Druckunterlagen - nach ausschließlicher Überprüfung und Beurteilung durch WW - für die Produktion nicht geeignet sind, steht WW ein Rücktrittsrecht zu. Bei Ablehnung eines Auftrages oder Rücktritt durch WW ist jede Haftung von WW für Kosten oder sonstige Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, ausgeschlossen. WW hat das Recht, in diesem Fall sämtliche Aufwendungen, mindestens aber 25 % der Auftragssumme, dem Käufer in Rechnung zu stellen.

5. Mängelrüge, Gewährleistung, Schadenersatz: Die Ware ist nach der Ablieferung vom Käufer unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels WW schriftlich bekannt zu geben. 

Schriftliche Vermerke oder Vorbehalte auf Liefer-oder Gegenscheinen oder sonstigen Lieferurkunden gelten nicht als schriftliche Mängelrüge.

Sachlich gerechtfertigte und sonstige geringfügige Änderungen und handelsübliche Abweichungen insbesondere in Qualität, Gewicht, Mengeneinheit, Farbe, Stärke und Ausmaß der Ware berechtigen nicht zu deren Beanstandung. Bei sonstiger vertragswidriger Lieferung kann der Käufer Verbesserung oder Austausch der Ware verlangen, wobei es WW obliegt zu entscheiden, ob dem Gewährleistungsanspruch durch Austausch oder Verbesserung nachgekommen wird. WW behält sich auch vor, den Gewährleistungsanspruch stattdessen durch Preisminderung zu erfüllen. Der Anspruch auf Wandlung ist – soweit gesetzlich nicht unabdingbar – ausgeschlossen. WW behält sich vor, anstelle der oben angeführten Gewährleistungsbehelfe vom Vertrag zurückzutreten, wobei bereits geleistete Anzahlungen dem Käufer refundiert werden. Diesfalls wird die Ware von WW beim Käufer abgeholt und vernichtet. Weitergehende (Schadenersatz-) Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Der Käufer hat zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt vorhanden war. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate nach Lieferung. Mängelrügen bei versteckten Mängeln müssen innerhalb von einem Monat nach Lieferung erhoben werden. Schadenersatz kann nur bei grobem Verschulden von WW gefordert werden. Die Höhe ist in diesem Falle mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenes Teiles des Rechnungsbetrages.

6. Maß- und Mengenabweichungen: Der Käufer akzeptiert technisch bedingte, handelsübliche sowie sonstige geringfügige Abweichungen in Gewicht, Stärke, Material oder Farbe der Ware wie folgt:

Bei Länge, Breite und Gewicht bis 5%; bei Wandstärken bis 40my - 25%, darüber 20%. Mehr- oder Mindermengen bei sämtlichen Bestellungen unter 15.000 Stück bis zu 20%; bei größeren Mengen bis zu 10%, oder laut Vereinbarung; immer ausgehend von der gesamten Bestellmenge. Bei Fertigung von Beuteln, Tragetaschen und ähnlichen Erzeugnissen ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 5% der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung, im Material oder im Druck liegt.

7. Im Falle einer Stornierung eines Auftrages durch den Käufer nach Auftragsbestätigung, aus welchen Gründen immer, ist WW berechtigt, 25 % der Auftragssumme als pauschalierten Schadenersatz ohne weitere Nachweispflichten in Rechnung zu stellen. WW bleibt es unabhängig davon unbenommen, einen tatsächlich höheren Schaden jederzeit geltend zu machen. 

8. Gewerblicher Rechtsschutz: Die von WW beigestellten Entwürfe, Zeichnungen, Klischees, Filme und Druckplatten verbleiben in deren Eigentum. Falls der Käufer WW anlässlich einer Lieferung bestimmte Verwendungsanweisungen erteilt oder im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages Muster, Modelle, Zeichnungen, Druckvorlagen oder andere Ausführungsunterlagen übergibt, haftet der Käufer dafür, dass WW weder aus dem Titel der Verletzung des Urheberrechtes noch wegen Verletzung geschützter Marken oder Muster von Dritten haftbar gemacht werden kann. Diese Haftungsübernahme durch den Käufer beinhaltet volle Schad- und Klagloshaltung.

9. Zahlungskonditionen: Die von WW genannten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der jeweils gültigen Gebühren der Austria Recycling AG (ARA). Kosten für Filme und Klischees werden gesondert verrechnet.

Rechnungen sind binnen 8 Tagen ab Erhalt netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Vereinbarung von Vorauskasse gilt der Auftrag von WW erst dann als angenommen, wenn der gesamte Betrag eingelangt ist. Bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen ab Auftragserteilung bzw. Rechnungslegung, steht WW ein Rücktrittsrecht und eine Schadenersatzforderung in der Höhe von 25 % der Auftragssumme zu.

Bei Zahlungsverzug oder Insolvenz werden unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in der Höhe von 12 % per anno verrechnet, ebenso sind zuvor gewährte Nachläse hinfällig. Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung aus laufenden oder früheren Abschlüssen in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist WW berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für die unterwegs befindlichen und noch folgenden Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen, ohne dass es einer vorhergehenden Nachfristsetzung bedarf. Leistet der Käufer nicht dementsprechend Zahlung, kommt er in Abnahmeverzug. Ein dadurch entstehender Schaden geht zu Lasten des Käufers.

Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung mit Ansprüchen welcher Art auch immer steht dem Käufer in keinem Fall zu.

10. Die gelieferten Waren: bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung im Eigentum von WW. Im Falle einer Pfändung der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware, ist der Käufer verpflichtet, WW unverzüglich schriftlich zu verständigen und das Pfändungsprotokoll zu übermitteln. WW behält sich das Recht vor, die Ware auf Kosten des Kunden abzuholen und ebenso auf Kosten des Kunden einzulagern.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand für inländische und ausländische Käufer ist unwiderruflich Wien. WW hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen. Die Anwendung österreichischen Rechts wird ausdrücklich vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt. Subsidiär gelten die Geschäftsbedingungen der österreichischen Druck- und Faltschachtelindustrie.

12. Firmen- und Markenaufdruck: WW ist grundsätzlich zum Aufdruck ihrer Firmen- und Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Druckarbeiten, auch ohne spezielle Bewilligung des Käufers, berechtigt. WW ist berechtigt, mit der Lieferung als Referenzprodukt für eigene Zwecke zu werben.

13. Lagerung und Abruflieferung: Der Käufer hat die Ware bei sonstigem Anspruchsverlust trocken, dunkel und kühl in Kartons zu lagern. Sollte eine befristete Lagerung fertig gestellter Ware bei WW ausdrücklich vereinbart werden, kann WW für Schäden, die trotz Beachtung einer zumutbaren Sorgfalt eintreten, nicht haften. WW ist auch zu einer zumutbaren Versicherung lagernder Ware nicht verpflichtet. Bei Abrufaufträgen verpflichtet sich der Käufer zur Abnahme der Gesamtmenge innerhalb von 6 Monaten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Ein Rücktritt von der Abnahme ist nach Fertigstellung auch nur eines Teiles der Ware nicht mehr möglich.

Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wird. WW haftet im Falle eines Lieferverzuges für Schäden des Käufers nur bei Vorsatz und  grober Fahrlässigkeit.

14. Außerordentliche Umstände o. ä.: Aufgrund außerordentlicher Umstände, wie Pandemien, Unruhen, Kriegsereignissen, galoppierender Inflation und Preissteigerungen, fehlender Rohstoffe und/oder Transportmöglichkeiten, u.ä., kann es vereinzelt zu Problemen in den internationalen Lieferketten kommen. WW behält sich vor, einseitig vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten, falls Lieferanten aus derartigen Gründen gegenüber WW behaupten, ihre Lieferverpflichtungen nicht erfüllen zu können und WW die vereinbarungsgemäße Erfüllung verweigern. Jegliche Erfüllungs- Schadenersatz- und sonstige Ansprüche des Käufers gegenüber WW sind diesfalls ausgeschlossen. Selbstverständlich entfällt damit auch die Leistungspflicht des Käufers und bereits geleistete Zahlungen werden dem Käufer unverzüglich zurückerstattet. WW wird von diesem Recht nur Gebrauch machen, falls WW trotz bester außergerichtlicher Bemühungen weder zeitgerecht Erfüllung noch erschwinglich (= kostendeckend) Ersatz beschaffen kann, und davor stets versuchen mit dem Käufer eine einvernehmliche Lösung zu finden.